1 KSchG). der Schwangerschaft der maßgebliche Grund für die Kündigung gewesen sei. Dies setzt laut Mutterschutzgesetz voraus, dass die Kündigung nicht mit der Schwangerschaft bzw. Und eben dies sei nicht diskriminierungsfrei, weil – nicht neu – nur Frauen schwanger werden können.

Kündigungsverbot (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf …

Die Kündigung ist ungültig, wenn die Schwangerschaft innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der schriftlichen oder mündlichen Kündigung bekannt gegeben wird. Hat der Arbeitgeber die Kündigung vor Beginn der Sperrfrist ausgesprochen und ist die Kündigungsfrist bis zum Beginn der Sperrfrist noch nicht abgelaufen, so steht die Kündigungsfrist während der Sperrfrist still und läuft erst nach deren Ablauf weiter (Art. § 5 Abs.

Zusätzlich müssen Sie noch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, mit der die Unwirksamkeit der Kündigung in der Schwangerschaft festgestellt wird. War dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bekannt, ist die Kündigung zunächst wirksam. Besteht die Schwangerschaft bei Zugang der Kündigung nicht, sondern tritt sie erst während der Kündigungsfrist ein, gilt der Sonderkündigungsschutz nicht (BAG 07.05.1998, Az. Der Antrag ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig ((vgl. der Fehlgeburt im Zusammenhang stehen darf. dem Zustand nach der Entbindung bzw. 1 MuSchG ist die Kündigung einer Schwangeren durch den Arbeitgeber bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig und damit unwirksam, wenn dem Arbeitgeber bei der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder ihm dies innerhalb 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Aber was, wenn die Schwangerschaft nicht eingetreten wäre? Haben Sie eine Kündigung während der Schwangerschaft erhalten, sollten Sie zunächst Ihren Vorgesetzten über Ihren Zustand informieren.Dabei gibt es noch einige Dinge zu beachten: Erhält der Unternehmensleiter erst nach der Kündigung Kenntnis darüber, dass die betreffende Arbeitnehmerin schwanger ist, muss eine Kündigungsschutzklage vor dem … Wichtige rechtliche Hinweise.

3 S. 1 KSchG). 5 Abs. Ist dem Arbeitgeber allerdings die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei der Arbeitnehmerin nicht bekannt, beginnt die drei Wochenfrist sofort zu laufen. Das gilt insbesondere für die Kündigung von Schwangeren, die der Gesetzgeber möglichst verhindern will. Wird eine Schwangere gekündigt, ohne dass die Schwangerschaft zuvor dem Chef/der Chefin mitgeteilt wurde, besteht die Möglichkeit der Beeinspruchung. Tun sie dies nicht, ist die Kündigung trotz Schwangerschaft wirksam. 336c Abs. Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihren Arbeitgeber darüber informiert haben, dass Sie bei Zugang der Kündigung schwanger waren. War dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bekannt, kann die Schwangere ihm im Anschluss innerhalb von zwei Wochen noch die Information nachreichen. dem Zustand nach der Entbindung bzw.
Wusste die Arbeitnehmerin zu diesem Zeitpunkt noch nichts von der Schwangerschaft, ist dies unerheblich. Fertilisation, die damit verbundene Möglichkeit (!) Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihren Arbeitgeber darüber informiert haben, dass Sie bei Zugang der Kündigung schwanger waren. Wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bekannt war Der besondere Kündigungsschutz während der Schwangerschaft gilt nur, wenn der Arbeitgeber hierüber informiert wurde. Zusätzlich müssen Sie noch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, mit der die Unwirksamkeit der Kündigung in der Schwangerschaft festgestellt wird.

Wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bekannt war Der besondere Kündigungsschutz während der Schwangerschaft gilt nur, wenn der Arbeitgeber hierüber informiert wurde. Das regelt § 17 des Mutterschutzgesetzes. Wird eine Schwangere gekündigt, ohne dass die Schwangerschaft zuvor dem Chef/der Chefin mitgeteilt wurde, besteht die Möglichkeit der Beeinspruchung. Achtung: Klagefrist Hallo Funnydany, Die KÜ einer schwangeren AN ist nach § 9 Abs.1 Satz 1 MuSchG auch ohne behördliche Zustimmung zulässig, wenn dem AG die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der KÜ nicht bekannt war und sie ihm auch nicht später oder von der ANrin verschuldet verspätet nach KÜ-Zugang mitgeteilt worden ist. 2 … der Fehlgeburt … Das BAG führt aus, dass die geplante (!)


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