Hier gilt: Die Kündigung nach der Elternzeit entspricht dann den üblichen 3 Satz 2 BEEG i. V. m. § 5 Abs. Er kann sie nicht verweigern – egal aus welchem Grund. Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Eine Kündigung in der Elternzeit durch den Arbeitgeber ist in den allermeisten Fällen also nicht erlaubt. Sie müssen die Elternzeit also nicht beantragen und hoffen, ... weil sie ihnen auf Jahre hinaus den Arbeitsplatz freihalten müssen. Nach der Elternzeit können Sie in den meisten Fällen auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. 1 Satz 3 BEEG):wegen der Geburt eines weiteren Kindes. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht Klage erheben auf Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Eine Kündigung wegen der Elternzeit wäre zwar in … Auch vor Beginn der Elternzeit ist eine Kündigung nicht möglich. Die Voraussetzungen dafür, ob ein besonderer Fall vorliegt und die Kündigung in der Elternzeit ausnahmsweise für zulässig erklärt werden kann, richten sich maßgeblich nach den Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit (§ 18 Abs.

... sich zur beabsichtigten Kündigung zu äußern. Zumindest bezieht sich der Kündigungsschutz in diesem Fall auf eine Frist von acht Wochen. 2 AZR 235/02). Das bedeutet, dass Ihnen innerhalb der Elternzeit nicht gekündigt werden kann. In 2 Fällen kann der Arbeitgeber seine Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit allerdings nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern (§ 16 Abs. Anders sieht es jedoch mit deren Ablauf aus, schließlich endet dann auch der besondere Kündigungsschutz. Tipp: Sobald Ihnen die Zustimmung vorliegt, dürfen Sie kündigen. Wer sich in Elternzeit befindet, genießt grundsätzlich Kündigungsschutz. Sie müssen also nicht warten, bis die Zustimmung rechtskräftig ist (BAG, Urteil vom 17.06.2003, Az. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes. 1 BEEG ist ein Sonderkündigungsschutz für den elternzeitberechtigten Elternteil festgeschrieben worden. Elternzeit und Kündigung. Kündigt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber während der Elternzeit ohne Zustimmung der Bezirksregierung, so ist diese Kündigung unzulässig. Ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist die Kündigung unzulässig. Es besteht ein Kündigungsschutz. Kündigungsschutz während der Elternzeit In § 18 Abs. Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt.



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